Gesellschaft
Gesellschaft
Kultur
Kultur
Gesundheit
Gesundheit
Sprachen
Sprachen
Beruf
Beruf
Schule
Schule
Grundbildung
Grundbildung
Junge vhs
Junge vhs
Logo Stadt Biberach
Programm

Integrationskurse im Rahmen des Zuwanderungsgesetzes

INTEGRATIONSKURSE

Was ist ein allgemeiner Integrationskurs?
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge fördert seit Januar 2005 auf der Grundlage des Zuwanderungsgesetzes Integrationskurse mit intensivem Sprachunterricht und landeskundlichen Inhalten. Ziel dieser Kurse ist es, die Integration und gesellschaftliche Teilhabe von Zuwanderern/innen zu fördern. Dies wird durch einen Sprachkurs mit insgesamt 600 Stunden und einen Orientierungskurs mit 100 Stunden erreicht. Im Sprachkurs erlernen die Teilnehmenden die deutsche Sprache bis zum Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Im Orientierungskurs erhalten die Teilnehmenden Kenntnisse zur Rechtsordnung, Geschichte und Kultur Deutschlands. Am Ende des Integrationskurses wird der „Deutsch-Test für Zuwanderer“ (DTZ) abgelegt und der Orientierungskurs schließt mit dem Test „Leben in Deutschland“ ab.


Wer kann teilnehmen?
Migranten und Migrantinnen mit auf Dauer (bzw. mindestens ein Jahr) angelegtem Aufenthalt in Deutschland können zur Teilnahme zugelassen werden. Die EU-Bürger können bei der vhs einen Antrag auf Zulassung stellen (bitte bringen Sie einen Ausweis und, falls vorhanden, einen Bescheid über SGB II, SGB XII oder Wohngeld mit). Bürger aus anderen Staaten bekommen die Teilnahmeberechtigung bzw. -verpflichtung bei der zuständigen Ausländerbehörde oder dem Jobcenter.


Was muss man selbst für einen Integrationskurs bezahlen?

Wer eine Teilnahmeberechtigung bzw. -verpflichtung hat, bezahlt einen Kostenbeitrag von 220,00 EUR für 100 Unterrichtseinheiten (1UE = 45 Min.). Die Prüfungen am Ende des Kurses sind kostenfrei. Bei erfolgreichem Abschluss innerhalb von zwei Jahren kann man 50% der bezahlten Gebühren vom BAMF erstattet bekommen. Wenn man staatliche Unterstützung wie SGB II, SGB XII oder Wohngeld bekommt, kann das BAMF die kompletten Kosten übernehmen (Antrag erforderlich). In diesem Fall kann man einen Zuschuss zu den Fahrtkosten erhalten, wenn man weiter als drei Kilometer vom Kursort entfernt wohnt (Antrag erforderlich). Freie Plätze können in Ausnahmefällen von Selbstzahlern ohne Berechtigung belegt werden (440 EUR pro 100 UE). 


Wann findet der Unterricht statt?
Vormittag: montags bis freitags, jeweils von 08:15 bis 12:20 Uhr.

Nachmittag: montags bis freitags, jeweils von 13:30 bis 17:45 Uhr.

Abend: montags, dienstags und donnerstags, jeweils von 18:00 bis 21:15 Uhr.
In den allgemeinen Schulferien gibt es keinen Unterricht.

Wie kann man sich anmelden?
Wer eine Teilnahmeberechtigung bzw. -verpflichtung für einen Integrationskurs hat, muss zunächst einen Einstufungstest ablegen. Anhand der Testergebnisse wird die jeweilige Person einem bestimmten Kursmodul zugeordnet. Die Termine können Sie telefonisch oder per Mail vereinbaren. Mit dem Ergebnis kann man sich zu den Öffnungszeiten zum Kurs anmelden.

 

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Integrationskurse/integrationskurse-node.html

You can find detailed information about integration courses on the website of the Federal Office for Migration and Refugees: https://www.bamf.de/EN/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Integrationskurse/integrationskurse-node.html

 

Ihre Ansprechpartnerin bei der Volkshochschule:

Doris Abt, Tel. 07351 51-817, E-Mail: D.Abt@biberach-riss.de