Gebührenermäßigung
Die Stadt Biberach gewährt bei Kursen und Seminaren eine Entgeltsermäßigung im Rahmen der Richtlinie Biberacher Stadtpass vom 7. März 2016. Die Ermäßigungen sind Freiwilligkeitsleistungen. Ein Rechtsanspruch auf Vergünstigung besteht nicht.
Die Beantragung des Stadtpasses erfolgt beim Bürgeramt des Ordnungsamtes.
Geltungsbereich
Den Stadtpass erhalten Geringverdiener, die mit erstem Wohnsitz in Biberach gemeldet sind. Sowie Ehrenamtliche, die in Biberach tätig sind.
Die Ermäßigung für Geringverdiener beträgt für Kursgebühren bei der vhs 50 %.
Die Ermäßigung für Ehrenamtliche beträgt für Kursgebühren bei der vhs 25 %.
Darüber hinaus erhalten Schüler, Auszubildende und Studierende (jeweils bis zum 25. Lebensjahr) und gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises 25 % Ermäßigung auf die Kursgebühren.
Von der Ermäßigung ausgenommen sind Skripte, Materialkosten und die Verwaltungsgebühr.